Förderung für die Umrüstung von bestehenden Ölheizanlagen

  • € 500,00 bei Umrüstung auf zentralen Hackgutfeuerung, Pellets Feuerung oder Stückgutfeuerung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • bis zu 10 % der Direktförderung des Landes Salzburg oder 3 % der Anschaffungskosten bei Umrüstung
    • auf eine zentrale Hackgutfeuerung, Pellets Feuerung oder Stückgutfeuerung bei Drei- und Mehrfamilienhäusern
    • auf eine zentrale Biomasseheizungsanlage ab drei angeschlossenen Objekten
    • Deckelung der Förderung

Zusätzlich werden bei Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern gefördert:

  • 500,00 €neu bei Errichtung einer Wärmepumpe zur Wärmegewinnung für Wohnraum (ausgenommen Schwimmbäder)
  • 500,00 € bei Errichtung und Erneuerung einer thermischen Solaranlage
  • 500,00 € bei Errichtung und Erneuerung einer thermischen Photovoltaik Anlage

Der Nachweis über die tatsächliche Förderbarkeit der Maßnahmen durch das Land Salzburg muss bereits bei Antragstellung von den Förderwerbern erbracht werden.

Die Förderung wird solange gewährt, bis das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.

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