Förderung von einkommensschwachen Familien in Anif

Einkommensschwache Familien (Bezieher von Mindestsicherung oder Einkommensgrenze lt. Richtsätzen des Landes Salzburg) erhalten künftig eine Förderung in Höhe von 150,00 € pro Jahr für schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren.
Diesbezüglich ist zwischen Schulbeginn und spätestens 30. November ein Antrag für das jeweilige Schuljahr an die Gemeinde zu stellen, wobei der Zuschuss im Februar zur Anweisung gebracht wird.

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