Anzeige einer Geburt - Erstausstellung einer Geburtsurkunde

Die Anzeige einer Hausgeburt wird üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweis beider Elternteile (bzw. Reisepass oder Staatsangehörigkeitsnachweis bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern
  • Allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindsmutter bereits einmal verheiratet war - Heiratsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Zuständig


Susanne Fasching
Kontaktdaten von Fasching Susanne
FunktionMeldeamt, Standesamt & Fundamt
NameFasching Susanne
AdresseAniferstraße 10
A-5081 Anif
Telefon+43 6246 723040
E-Mailmeldeamt@gemeindeanif.at