Förderungen der Gemeinde

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Förderung von einkommensschwachen Familien in Anif:

Einkommensschwache Familien (Bezieher von Mindestsicherung oder Einkommensgrenze lt. Richtsätzen des Landes Salzburg) erhalten künftig eine Förderung in Höhe von 150,00 € pro Jahr für schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren.
Diesbezüglich ist zwischen Schulbeginn und spätestens 30. November ein Antrag für das jeweilige Schuljahr an die Gemeinde zu stellen, wobei der Zuschuss im Februar zur Anweisung gebracht wird.

Antrag und Förderrichtlinien auf Gewährung einer Familienförderung herunterladen

 

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Förderung von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern:

Seitens der Gemeinde wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % für Kinder-Fahrradanhänger (max. 150,00 € pro Haushalt) und Lastenfahrräder (max. 300,00 € pro Haushalt) gegen Vorlage eines Antrages und der Rechnung gewährt.
Die Förderung wird solange gewährt, bis das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.
Weitere Förderkriterien: Erwerb des Rades in Österreich, Erwerb für den Eigengebrauch, Hauptwohnsitz des Förderwerbers in Anif, Nachweis Originalrechnung.

Antrag und Förderungsrichtlinien für den Ankauf von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern herunterladen


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Wir sind Klimabündnis-Gemeinde

Gesunde Gemeinde
Förderung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern:

Wenn Sie keine Förderung für ÖV Tickets in Anspruch nehmen und trotzdem nachhaltig mobil sein wollen, können Sie bei der Gemeinde einen Antrag zur Förderung Ihres Fahrrades einreichen. Ausbezahlt wird eine Förderung in der Höhe von 10% des Kaufpreises, bis zu einem max. Betrag von € 266,00 (gleich dem ÖV-Ticket).
Weitere Förderkriterien: Erwerb des Rades in Österreich, Erwerb für den Eigengebrauch, Hauptwohnsitz des Förderwerbers in Anif, Nachweis Originalrechnung.
Vergessen Sie nicht Ihr Fahrrad zu versichern!

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Anschaffung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern

 

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Förderung von Energieausweisen:

Ortsbewohner mit Hauptwohnsitz in Anif erhalten eine Förderung des Energieausweises in Höhe von 50 % (max. 250,00 €), wenn als Ergebnis dieses Energieausweises tatsächliche, bauliche Maßnahmen (wie zB Fenstertausch etc.) umgesetzt wurden.
Der Nachweis über die Fertigstellung der Arbeiten ist gemeinsam mit dem Antrag bei der Gemeinde einzubringen.

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Erstellung eines Energieausweises und Förderungsrichtlinien herunterladen


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Förderung für den öffentlichen Verkehr:

Die Förderung kann nur von Personen gestellt werden, deren Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten in der Gemeinde Anif liegt.

  • Das Klimaticket Ö Classic, Klimaticket Ö Jugend/Senior/Spezial* (*für Reisende bis einschließlich 25 Jahre und ab 65 Jahre) und Klimaticket Ö Familie wird von der Gemeinde mit 266,00 € gefördert.
  • Ortsbewohner, die eine Jahresfahrkarte myRegio Klimaticket Salzburg kaufen, erhalten  einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 266,00 €.
  • Den Erwerb einer übertragbaren Jahresfahrkarte myRegio Klimaticket Salzburg Plus fördert die Gemeinde mit 266,00 €. Der Zuschuss kann frühestens 3 Monate nach Erwerb bei der Gemeinde persönlich eingereicht werden.
  • Das myRegio Edelweiß-Ticket für Senioren kostet aktuell 274,00 € und wird von der Gemeinde mit 200,00 € Zuschuss gefördert.
  • Klimaticket U26 mit 200,00 €
  • Das Monatsticket (*Abgabe max. 4 Stk. pro Person/Jahr) wird mit 20,00 € gefördert.
  • Die SUPER s'COOL CARD wird mit 48,00 € gefördert.
  • Auch die StudentCARD wird mit 50 % der ÖV Semesterkarten am Studienort u. 50 % der ÖBB-Vorteilscard (für auswärtige Studenten) gefördert.

Senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag (bitte Ihre Bankverbindung dabei nicht vergessen) und die eingescannte Rechnung oder Busfahrkarte einfach per E-Mail an Roswitha Ebner (roswitha.ebner@gemeindeanif.at), dann wird die Förderung unbürokratisch auf Ihr Konto überwiesen.

Antrag auf Gewährung einer Förderung für ein Jahres-/Monats-/Semesterticket oder Super s'COOL-CARD oder Klimaticket Ö, Klimaticket U26

Anonyme Umfrage zur Förderung für die Busfahrkarte herunterladen


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Förderung für Solar- und Photovoltaikanlagen:

Wenn die Anlage den Richtlinien für eine Landesförderung entspricht, erhalten Sie von der Gemeinde Anif zusätzlich eine Förderung für die Errichtung in Höhe von 500,00 €.
Senden Sie einfach das Schreiben der Landesregierung sowie Ihre Bankverbindung per E-Mail an Roswitha Ebner (roswitha.ebner@gemeindeanif.at), dann wird die Förderung unbürokratisch auf Ihr Konto überwiesen.

 

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Förderung für die Umrüstung von bestehenden Ölheizanlagen:

  • € 500,00 bei Umrüstung auf zentralen Hackgutfeuerung, Pelletsfeuerung oder Stückgutfeuerung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • bis zu 10 % der Direktförderung des Landes Salzburg oder 3 % der Anschaffungskosten bei Umrüstung
    • auf eine zentrale Hackgutfeuerung, Pelletsfeuerung oder Stückgutfeuerung bei Drei- und Mehrfamilienhäusern
    • auf eine zentrale Biomasseheizungsanlage ab drei angeschlossenen Objekten
    • Deckelung der Förderung

Zusätzlich werden bei Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern gefördert:

  • 500,00 € neu bei Errichtung einer Wärmepumpe zur Wärmegewinnung für Wohnraum (ausgenommen Schwimmbäder)
  • 500,00 € bei Errichtung und Erneuerung einer thermischen Solaranlage
  • 500,00 € bei Errichtung und Erneuerung einer thermischen Photovoltaik Anlage

Der Nachweis über die tatsächliche Föderbarkeit der Maßnahmen durch das Land Salzburg muss bereits bei Antragstellung von den Förderwerbern erbracht werden.