Aniferstraße 10 5081 Anif
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gemeinde@gemeindeanif.at
Zusätzlich werden bei Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern gefördert:
Der Nachweis über die tatsächliche Förderbarkeit der Maßnahmen durch das Land Salzburg muss bereits bei Antragstellung von den Förderwerbern erbracht werden.Die Förderung wird solange gewährt, bis das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.