Heirat

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, muss bei Ihrem zuständigen Standesamt (Standesamt bzw. Standesamtsverband des Hauptwohnsitzes in Österreich) das "Aufgebot" bestellt werden. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Hierfür müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Das Aufgebot ist maximal 6 Monate gültig.

Erforderliche Unterlagen für österreichische Staatsbürger, deren Personenstandsfälle (Geburt, frühere Eheschließungen und deren Auflösungen etc.) in Österreich eingetreten sind:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweise der Auflösungen aller Vorehen durch Tod bzw. Scheidung
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen unehelichen Kindern
  • Nachweis akademischer Grade
  • Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)

In allen anderen Fällen mit Auslandsberührung wird um (telefonische) Kontaktaufnahme gebeten.

Zuständig


Susanne Fasching
Kontaktdaten von Fasching Susanne
FunktionMeldeamt, Standesamt & Fundamt
NameFasching Susanne
AdresseAniferstraße 10
A-5081 Anif
Telefon+43 6246 723040
E-Mailmeldeamt@gemeindeanif.at

Grafik
Kontaktdaten von Schönegger Claudia
FunktionSekretariat
NameSchönegger Claudia
AdresseAniferstraße 10
A-5081 Anif
Telefon+43 6246 723040
Faxnummer+43 6246 72304 85
E-Mailgemeinde@gemeindeanif.at