Das Mischlgut zu Anif gehörte - ebenso wie das benachbarte Madl- oder Prechtlgut - zur Grundherrschaft des Klosters St. Peter und bildete mit dem Madlgut ursprünglich eine ganze Hube. Erst in der Hälfte des 14. Jahrhunderts dürfte die Teilung erfolgt sein. (Chronik Seite 562)